Kombinationsleistung – Umwandlungsbetrag

Wenn Sie mehr Unterstützung im Alltag nutzen und über die Pflegekasse finanzieren wollen, dann ist das ab Pflegegrad 2 mit dem Umwandlungsanspruch möglich. Dadurch können Sie mehr Pflegegeld oder SAGES-Leistungen aus der Pflegeversicherung für sich raus holen. Da die Umrechnung nicht ganz trivial ist, haben wir den unten stehenden Umwandlungsrechner gebaut.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren Pflegestützpunkt in Freiburg, Emmendingen, Bad Krozingen, Breisach oder Neustadt und holen Sich dort eine kostenlose und neutrale Beratung.

Ein paar anregende Anmerkungen:

  • Normalerweise muss man sich für Pflegegeld oder für Pflegesachleistungen entscheiden. Es gibt aber auch die Kombination aus beidem (vgl. §38 SGB XI).
  • Die Umwandlung lohnt sich besonders, wenn Personen ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Denn die ungenutzten Pflegesachleistungen verfallen ohne die Umwandlung. Beantragt man jedoch die Kombileistung, dann behaält nicht die Pflegekasse das Geld, sondern es wird als Pflegegeld ausbezahlt.
  • „Gegenüber der reinen Pflegesachleistung hat die Kombinationsleistung einen weiteren großen Vorteil: private Pflegepersonen können eingetragen werden, die dadurch zum Beispiel bei der Pflege unfallversichert sind und unter Umständen Rentenpunkte für die Pflege verdienen können.“
  • „Die Kombinationsleistung eröffnet die Möglichkeit, weitere Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen wie zum Beispiel die 1.685 Euro im Jahr aus der Verhinderungspflege. Das ist nicht möglich, wenn eine Person nur die Pflegesachleistungen wählt, weil dann kein Vertretungsfall eintreten kann.“
  • „Bei der Kombileistung wartet die Pflegeversicherung auf die Abrechnung der Pflegesachleistungen für den betreffenden Monat. Abhängig davon wird das anteilige Pflegegeld ausbezahlt. Sie erhalten das Pflegegeld deshalb nicht wie sonst am Monatsanfang, sondern etwa sechs Wochen später.“
  • „Um Kombinationsleistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.“

Quellen: