Nachbarschaftshilfe ist nicht nur Handarbeit
Über die SAGES können Sie sich sinnvoll für Ihre Nachbarschaft engagieren und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung von 13,50 EUR pro Stunde.
Notwendige Kompetenzen können Sie in den regelmäßig stattfindenden Offenen Kursen und im Gespräch mit anderen Helfer*innen vertiefen.
Finden Sie bei uns Ihre zuverlässige und vertrauenswürdige Hilfe
Über SAGES können Sie Helfer*innen aus Ihrer Nachbarschaft kennenlernen.
Die Sozialgenossenschaft rechnet mit den Pflegekassen 20,80 EUR pro Stunde ab. Dadurch können aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 EUR genau sechs Stunden Hilfe werden.
Sprechstunden gibt es nach Vereinbarung oder ohne Anmeldung mit:
Anfahrt mit der Straßenbahn: Linie 4 „Berliner Allee“, nähe Westarkaden / Hotel Freiburg. Alternativ können Sie auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren.
Hilfsgesuche werden manchmal binnen 2 Stunden vermittelt. Andere erst nach 2 Tagen, 2 Wochen oder auch erst 2 Monaten.
Sie können die Wahrscheinlichkeit steigern, eine helfende Hand zu finden, wenn Sie in Ihrem sozialen Umfeld unser Werbematerial streuen.
Fordern Sie über dieses Formular das kostenlose Werbematerial an.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Hilfe, ist zukünftig mit weiterem Ansteigen der Wartezeit zu rechnen.
Telefon: 0761 45 89 1846
Sprechstunden:
Koordination und Entwicklung
nils.adolph@sages-eg.org
Tel. 0761 45891846-4
Sprechstunde: dienstags von 10 bis 16 Uhr
Disposition und Koordination
Tel.: 0761 45891846-2
Sprechstunde: mittwochs Nachmittag nach Vereinbarung
Koordination im Dreisamtal
iris.wernher@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-7
Sprechstunde: n.V.
Lotsin, Notfälle, ÖA
karin.neumann@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-1
Koordination südlich von Freiburg
lilia.schnegelberger@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-3
Sprechstunde: Dienstags, zwischen 11 und 13Uhr im Begegnungszentrum des Evangelischen Sozialwerks (Hauptstr. 149, Müllheim)
Verwaltung und Buchhaltung
wolfgang.haas@sages-eg.org
Mobil: 0179 5185107
Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung
Download: SEPA-Lastschriftmandat
Zuletzt aktualisiert am 9.11.2023
Möchten Sie Mitglied der SAGES eG werden? Bitte downloaden Sie sich Ihren Antrag: Download Mitgliedsantrag SAGES
Zuletzt aktualisiert am 9.11.2023
Download: Satzung der SAGES eG
Aktualisiert auf der letzten Generalversammlung am 20.6.2023
Download: Stundenzettel / Einsatzliste
Zuletzt aktualisiert am 06.05.2024
Dr. Wolfgang Haas
wolfgang.haas@sages-eg.org
Mobil: 0179 5185107
Helfende erhalten 13,50 EUR pro Stunde.
Bis zu 3.000 EUR im Jahr sind die Einnahmen steuerfrei nach § 3, Abs. 26 im EStG (nebenberufliche Tätigkeit).
Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld) angerechnet.
Mithelfende sind ehrenamtlich tätig, das heißt sie nehmen eine „gesellschaftliche Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung“ wahr.
Die SAGES eG berechnet den Pflegekassen pro Stunde einen Satz von 20,80 EUR, wenn für den Einsatz eines Helfenden eine beiderseitig unterschriebene Einsatzliste vorliegt.
Davon gehen 13,50 EUR pro Stunde als Aufwandsentschädigung an den Engagierten und 7,30 EUR verbleiben bei der Sozialgenossenschaft für Abrechnung, Verwaltung, Versicherung, Gehälter, Schulungen etc.
Aufgrund dieses Modells, bei dem der Helfer ca. 2/3 erhält die SAGES ca. 1/3 einbehält, können aus dem Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat genau sechs Stunden Hilfsleistungen werden.
Beispiel: Hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 1 bekommen von der Pflegekasse ein Entlastungsbetrag von 125 EUR pro Monat zur Verfügung gestellt. Darüber lässt sich die Mithilfe des Nachbarn im Haushalt für sechs Stunden pro Monat entschädigen.
Gegebenenfalls schmälern jedoch anfallenden Auslagen das monatliche Budget. Darunter fallen beispielsweise Anfahrtskosten der mithelfenden Person oder Kosten für das gemeinsam beim Stadtmobil CarSharing Südbaden angemietete Auto. Diese indirekten Kosten werden ebenfalls von den Pflegekassen übernommen. Je nach deren Höhe bleiben dann aber nur noch 5 oder sogar 4 Stunden für die direkte Hilfe übrig.
Ehrenamtlich Mithelfende dürfen alles, was entlastet, außer Pflegen!
Aber Tabletten anreichen, Duschgänge oder Verbandswechsel dürfen bitte nur pflegende Angehörige und Pflegedienstmitarbeitende.
Das SGB XI gibt im §45a die rechtliche Grundlage der Nachbarschafthilfe. Dort steht: „Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.“ Die Nachbarschaftshilfe unterstützt bei der „eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen“.
Im Gegensatz zur Pflege dürfen keine Pflegesachleistungen abgerechnet werden und von den Nachbarschaftshelfer*innen dürfen keine pflegerische Tätigkeiten (z.B. Medikamenmtengabe, Verbandswechsel, Körperpflege…) unternommen werden.
Die SAGES rechnet auf Grundlage des Stundenzettels mit den Helfern und den gesetzlichen Pflegekassen ab.
Ab Pflegegrad 1 verfügen Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR. Eine Stunde kostet bei der SAGES 20,80 EUR. Bei diesem Kosten können daraus 6 Stunden Hilfe pro Monat werden.
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie durch einen Antrag auf Verhinderungspflege im Kalenderjahr zusätzlich über 1.612 EUR verfügen. Diese lassen sich durch Mittel der Kurzzeitpflege auf maximal 2.418 EUR erhöhen.
Eine Übersicht über die Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier zum Download. Ihr lokalen Seniorenbüro und die lokalen Pflegestützpunkte nehmen den gesetzlichen Beratungsauftrag war.
Im übrigen gilt auch in der Nachbarschaftshilfe was in jeder sozialen Beziehung gilt: Vertrauen ist ein Geschenk dessen Wert im Lauf der Zeit kontinuierlich anwächst.
Nach telefonischer Vereinbarung findet ein unverbindliches Ersttreffen zwischen Helfern und Hilfesuchenden statt. Beide sehen einander zum ersten mal und sollten neben den üblichen Kennenlernritualen am besten direkt die Aufgabe angehen, um deretwillen die Hilfe angefragt wurde. Dabei lernen sich beide Seiten kennen. Anschließend geben bitte beide Seiten auch einer Koordinationsstelle ein kurzes Feedback.
A) Sollte einer der Beiden kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit haben, ist die Beziehung beendet. Infolge dessen wird der Auftrag wieder für andere Mithelfende zur Bewerbung frei gegeben.
B) Falls beide Parteien sich indes einig sind – kann das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sein.
Die Verbindlich- und Zuverlässigkeit der Beziehung wächst durch das zunehmende Vertrauen und die gegenseitige Verantwortungsübernahme. Auch durch die Inklusion in den sozialen Raum des Gegenübers lassen sich stabilisierende Effekte erzielen.
Bereits vor Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde über Pflege- (und analog dazu Versorgungs) – notstand gesprochen. Die Deutsche Pflegeversicherung kann als eine Teilkaskoversicherung verstanden werden, die mitnichten den Notstand zu beenden in der Lage ist.
Tatsächlich aber ist Nachbarschaftshilfe zum größten Teil Handarbeit und zum kleineren Teil eine Frage finanzieller Mittel. Anders gesagt ist nebst einer Grundausstattung die weitere die Höhe des Kontostandes weniger entscheidend für das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden als die Eingebundenheit in eine gelingende und würdevolle Gemeinschaft.
Ziel der Nachbarschaftshilfe muss daher sein, dass keine möglichen menschlichen Fähigkeiten ungenutzt bleiben um dem Notstand zu begegnen. Gegenseitige Hilfe muß zur Norm unserer Gesellschaft gehört haben und der Wille jedes Einzelnen gewesen sein, bevor wir gegenüber einem Notstands kapitulieren.
Dr. Nils Adolph
nils.adolph@sages-eg.org
Tel.: 0761 45891846-4
Sozialgenossenschaft SAGES eG
Yorckstr. 23
79110 Freiburg
Telefon: 0761 45891846
E-Mail: info@sages-eg.org
Sprechstunden:
Dienstags 10 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Vorstand: Dr. Nils Adolph, Anika Meckesheimer | Aufsichtsratsvorsitz: Barbara Gantzer
Sitz Freiburg, GnR 108, Steuernummer 06471 / 61114 Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V., Sitz Berlin
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